Kosmetische OperationenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine kosmetische Operation bzw. Schönheitsoperation ist ein chirurgischer Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit. Diese Eingriffe sind zum Beispiel Brustoperationen, Fettabsaugungen und Entfernen von ungefährlichen Muttermalen. Die Kosten für eine Schönheitsoperation werden nicht von der Krankenkasse erstattet. Der Patient muss für die sog. „Individuellen Gesundheitsleistungen" selbst aufkommen.
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Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH).
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