Kosmetische Operationen / KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Versicherungsumfang deckt bei fast allen Krankenversicherern die medizinisch notwendige Behandlung. Jedoch greift sie nicht in Fällen von Schönheitsfehlern wie zum Beispiel Nasenkorrekturen oder Laseroperationen an den Augen. Kosmetische Operationen werden nicht in der Liste der Leistungspflichten der Krankenversicherer aufgeführt.
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Kosmetische Operationen / Unfallversicherung.
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