Kosmetische Operationen / Unfallversicherung


Kosmetische Operationen / Unfallversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Kosmetische Operationen werden durch eine Unfallversicherung abgedeckt und beschreiben die notwendigen operativen Behandlungen, die zur Wiederherstellung des optischen Erscheinungsbildes einer Person, z.B. nach einem Unfall, notwendig sind. Erwachsene müssen diese Behandlung innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angehen, bei Minderjährigen ist die Frist das 21. Lebensjahr.

Der nächste Begriff ist Kostenanteil.

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