Kostenbefreiung


Kostenbefreiung

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Lexikon-Eintrag:

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für gewisse Leistungen ihrer Krankenkassen Zuzahlungen leisten, z.B. für Arztbesuche (Praxisgebühr), Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte oder häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung von diesen Zuzahlungen zu beantragen. Vollständig befreien lassen können sich Versicherte, deren Einkommen so niedrig ist, dass die Zuzahlungen sie unzumutbar belasten würden. Diese Versicherten können bei ihrer Krankenkasse einen Ausweis beantragen, der sie direkt von allen Zuzahlungen befreit. Für die anderen Versicherten gilt eine jährliche Eigenbeteilung von 2% des Bruttoeinkommens, bei Besserverdienenden von 4%. Bei anerkannt chronisch Erkrankten liegt die Grenze bei 1%. Diese Versicherten müssen so lange Belege sammeln, bis die Einkommensgrenzen erreicht sind und können erst dann eine Befreiung für das aktuelle Jahr beantragen.

Der nächste Begriff ist Kostenbeteiligung.

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