KostenbeteiligungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Kostenbeteiligung nennt man den Betrag, der im Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer gezahlt werden muss. Alternativ bezeichnet sie auch eine vom Versicherungsnehmer abzugebende Zuzahlung im Gesundheitswesen (beispielsweise Praxisgebühr). Gesundheitsreformen und Gesetze können durch eine kurz- oder langfristige Erhöhung der Kostenbeteiligung (beispielsweise im Gesundheitswesen) die Einnahmen der Versicherungen erhöhen und daher deren Existenz stabilisieren, außerdem können die Kosten auf Staatsebene gesenkt werden.
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Kostendeckung / Rechtsschutz.
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