Kostendeckung / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Rechtsschutzversicherung dient der Sicherung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und sichert gemäß den Vereinbarungen des Vertrages die Kostendeckung für einen Rechtsstreit ab. Lehnt die Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung ab, wird geprüft, ob diese Ablehnung rechtens ist. Merkmale, die zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen können sind: Es liegt kein Rechtsschutzfall nach Maßgabe des Vertrages vor, die Interessenwahrnehmung ist mutwillig oder hat keinen Aussicht auf Erfolg.
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Kostenerstattung.
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