KostenerstattungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Leistungen der Krankenversicherung können über das Kostenerstattungsprinzip in Anspruch genommen werden. Hierbei tritt der Patient als Selbstzahler auf und bekommt den erstattungsfähigen Anteil der Arztrechnungen von seiner Krankenkasse zurück. Dabei können jedoch unter Umständen hohe Selbstbehalte entstehen, so dass die Wahl der Kostenerstattung nur für diejenigen lohnt, die auch eine private ambulante Restkostenversicherung abgeschlossen haben oder beihilfeberechtigt sind.
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