Kostenerstattung Einzelfälle /RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, neben der Begleichung der BRAGO-Gebühren auch die Fahrtkosten des Rechtsanwaltes zu übernehmen. Ebenso werden entstandene Gerichtskosten, Verteidigerkosten und eventuelle Kosten eines Gerichtsvollziehers übernommen. Bei einer Inhaftierung würde die Versicherung sogar ein zinsfreies Darlehn der Kaution finanzieren.
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Kostenerstattungsprinzip.
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