Kostenerstattungsprinzip


Kostenerstattungsprinzip

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Lexikon-Eintrag:

Das Kostenerstattungsprinzip wird bei den Privaten Krankenversicherungen angewandt. Es besagt, dass die Versicherten grundsätzlich alle Kosten ihrer Behandlung vorfinanzieren müssen. Die Kosten werden dann je nach Tarif, ganz oder teilweise, nach der Vorlage der Rechnung erstattet. Für den Versicherten bringt das Kostenerstattungsprinzip den Vorteil der Transparenz, da er eine Arztrechnung erhält und deren Posten genau überprüfen kann. Für die Arztrechnung gilt die amtliche Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte.

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