KostenerstattungsprinzipWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Das Kostenerstattungsprinzip wird bei den Privaten Krankenversicherungen angewandt.
Es besagt, dass die Versicherten grundsätzlich alle Kosten ihrer Behandlung vorfinanzieren müssen. Die Kosten werden dann je nach Tarif, ganz oder teilweise, nach der Vorlage der Rechnung erstattet. Für den Versicherten bringt das Kostenerstattungsprinzip den Vorteil der Transparenz, da er eine Arztrechnung erhält und deren Posten genau überprüfen kann.
Für die Arztrechnung gilt die amtliche Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte.
Der nächste Begriff ist
Kostengewinn.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Kostenerstattungsprinzip weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|