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Lexikon-Eintrag:Als Kostenträger bezeichnet man diejenige Person oder Stelle, die laut Gesetz oder Vertrag bestimmte Kosten zu tragen hat. Im Versicherungswesen ist zum Beispiel die Krankenversicherung der Kostenträger von Rehabilitationsmaßnahmen. Der Kostenträger kann unter Umständen bei anderen Personen oder Versicherungen Regress nehmen.
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Kostentragung /Rechtsschutz.
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