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Lexikon-Eintrag:Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden ab, die einem anderen bei einem selbstverursachten Unfall mit dem eigenen KFZ entstehen. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die als Grundvoraussetzung für eine Verkehrszulassung von Kraftfahrzeugen dient. Bei Unfallverursachern, die aber nicht gleichzeitig Halter des betroffenen Fahrzeuges sind und somit womöglich auch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, haftet der Halter des jeweiligen Fahrzeuges für die entstandenen Schäden.
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