Kraftfahrzeuge mitversicherte /HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Mitversichert sind u.a.
der Eigentümer sowie der Halter des Fahrzeuges, Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden und Personen, die mit Zustimmung des Halters, das Fahrzeug lenken. Eine Person, die den berechtigten Lenker einweist, ist ebenfalls mitversichert.
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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
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