KraftfahrzeughaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadensersatzansprüche, welche einem Dritten durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs entstehen, ab. In der Europäischen Union gilt dieses Recht, bis auf die Höhe der zu leistenden Höchstschadensumme, einheitlich. Der durch einen Verkehrsunfall entstehende Schaden wird durch den Halter des Kraftfahrzeugs getragen.
Der nächste Begriff ist
Krankenbehandlung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|