Krankenfahrstühle / Hausratversicherung


Krankenfahrstühle / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

In der Hausratversicherung ist der Hausrat des Versicherungsnehmers versichert, wobei jedoch Kraftfahrzeuge aller Art ausdrücklich ausgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind motorgetriebene Krankenfahrstühle (und übrigens auch Rasenmäher). Diese sind auch dann versichert, wenn sich der Versicherungsnehmer mit ihnen außerhalb seiner Wohnung befindet.

Der nächste Begriff ist Krankenhaus.

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