Krankengeld


Krankengeld

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Lexikon-Eintrag:

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Arbeitsunfähigkeit (d.h. Krankheit) greift. In der Regel werden 70% des letzten Bruttogehalts, höchstens aber 90% des letzten vollen Nettogehaltes ausgezahlt. Der Betrag wird pro Krankheitstag prozentual errechnet. Weiterhin ist ein ärztliches Attest der Arbeitsunfähigkeit unbedingt erforderlich, um den Bezug erhalten zu können.

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