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Lexikon-Eintrag:Leider kommt es immer mal vor, dass man wider Erwarten stationär in einem Krankenhaus behandelt werden muß. Nach dieser Zeit kommt auf den Patienten die Krankenhaus-Abrechnung zu. Leistungen, die nicht durch die Krankenkasse gedeckt werden, wie Zimmerzuschlag für ein Einzelzimmer, Telefonkosten usw.,
müssen sommit vom Patienten selbst bezahlt werden.
Der nächste Begriff ist
Krankenhausbehandlung.
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