KrankenkassenlisteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Abrechnungszeitraum eine Liste der Krankenkassen aufzustellen, bei denen die Mitgliedschaft eines oder mehrerer Arbeitnehmer vorliegt. Darin sind alle Arbeitnehmer, getrennt nach den jeweiligen Krankenkassen, auch als Einzugsstellen bezeichnet, aufzulisten. Dies erleichtert die buchhalterische Umsetzung der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung abzuführen.
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Krankenkassenwahl.
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