KrankentagegeldversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Krankentagegeldversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Ein gesetzlich versicherter Patient bekommt vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die Dauer von 42 Tagen. Danach erhält er von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Dies kann aber zu Einkommensverlusten führen. Um die mögliche Lücke zu schließen, kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden.
Selbstständige haben seit dem 01.01.2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Für sie ist deshalb die Gefahr eines Einkommensverlustes besonders hoch.
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