KrankenversichertennummerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, dass sie jedem Versicherten eine eindeutig zuordnungsfähige Versichertennummer zuweist. Die von der Krankenkasse ausgefertigte Versichertennummer ist als Krankenversichertennummer zu bezeichnen. Dabei darf die bis 31.12.1991 verwendete Rentenversicherungsnummer nicht mehr als Krankenversichertennummer nach § 290 benutzt werden.
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