Krankenversicherung


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Lexikon-Eintrag:

Eine Krankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls und deckt die Behandlungskosten ab. Zu unterscheiden ist hier zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Arbeiter und Angestellten verpflichtend vorgeschrieben, unter Umständen können diese in die private Krankenversicherung wechseln. Die private Krankenversicherung ist für Freiberufler und bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen auch für Arbeiter und Angestellte möglich.

Der nächste Begriff ist Krankenversicherung der Landwirte.

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