Krankenversicherung, gesetzlicheWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten 3 Jahren nicht dauerhaft eine festgelegte Einkommenshöhe überstieg. In Deutschland werden 85% der Bevölkerung pflichtversichert und sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
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