Krankenversicherung PrivatWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die private Krankenversicherung unterliegt in vieler Hinsicht anderer Regeln als die gesetzliche. Sie ist nicht verpflichtet, jeden aufzunehmen, sondern kann Antragssteller auch ablehnen. Dies geschieht auf Grundlage einer gesundheitlichen Beurteilung, welche auch für den Beitragssatz entscheidend ist. Der Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt hingegen bei den oft umfangreicheren Leisthngskatalogen und der Vorzugsbehandlung beim Arzt.
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