Krankenversicherung der Landwirte


Krankenversicherung der Landwirte

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Lexikon-Eintrag:

Das erste Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) wurde am 10. 8. 1972, und das zweite (KGLV 1989) am 20.12.1988 verabschiedet. Das KVLG regelt u.a. die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Landwirtschaftsunternehmer sowie deren Familien und Betriebszugehörige und wurde bis heute mehrmals geändert. Versicherungspflichtig im Sinne des KVLG sind demnach: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Teichwirtschaft und der Fischzucht, sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus. Wenn der Wirtschaftswert eines Betriebes 30 000 € überschreitet kann eine Befreiung aus der Pflichtversicherung beantragt werden. Die Leistungen der Krankenversicherung der Landwirte lehnen sich an denen der gesetzlichen Krankenversicherung an. Versicherer sind die landwirtschaftlichen gesetzlichen Krankenkassen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

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