Krankenversicherung der RentnerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine speziell geregelte Krankenversicherung. Um sie nutzen zu können, muss der Rentenantragsteller im Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung der Rente mindestens 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens durch eine Pflichtversicherung abgedeckt gewesen sein. Das kann entweder eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Familienversicherung sein.
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