Krankenversicherungspflichtgrenze


Krankenversicherungspflichtgrenze

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Lexikon-Eintrag:

Die Krankenversicherungspflichtgrenze ist auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt und entscheidet über eine Versicherungspflicht oder eine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Krankenversicherungspflichtgrenze übersteigt, sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht versicherungspflichtig. Sie können sich in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen.

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