Lieferungs- u. Herstellungsklausel / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:hergestellte Ware bleibt solange in Besitz des Herstellers, bis alle Rechte und Pflichten an den Käufer übergehen
Der nächste Begriff ist
Life Insurance.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Lieferungs- u. Herstellungsklausel / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|