RettungspflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Verpflichtung, bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen.
Der nächste Begriff ist
Revitorganpräparate.
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