Teilungsabkommen


Teilungsabkommen

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Lexikon-Eintrag:

Vereinbarung zwischen privaten Versicherungsunternehmen oder zwischen solchen Unternehmen und Trägern der Sozialversicherung, die im Schadensfall eine vereinfachte Abwicklung der gegenseitigen Ansprüche ermöglichen soll

Der nächste Begriff ist Teilzeitarbeit.

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