UnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen
Der nächste Begriff ist
Unfallversicherung - Beschwerdestatistik.
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