Verkehrssicherungspflichten / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sorgfaltspflicht desjenigen, der eine besondere Gefahrenlage geschaffen hat oder aufrecht erhält oder der eine Sache beherrscht oder in Verkehr bringt, möglichen Schaden von Dritten, die dieser Gefahrenlage ausgesetzt sind, abzuwenden.
Der nächste Begriff ist
Verletztengeld / Unfallversicherung.
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