VersicherungspflichtgrenzeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wer eine bestimmte Verdienstgrenze überschreitet, dem ist freigestellt, ob er sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenverischerung versichert
Der nächste Begriff ist
Versicherungspflichtige Fahrzeuge /Anhänger.
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