Weiterversicherungsrechtin der Gruppenversicherung


Weiterversicherungsrechtin der Gruppenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Nach dem Personen mehr als 3 Monate bei einer Gruppenversicherung mitversichert wurden, müssen sie in der Krankheitskostenvollversicherung, und können in der Krankentagegeldversicherung mit Einzelverträge neuen Versicherungsschutz genießen

Der nächste Begriff ist Werbeverbot.

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