cic


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Lexikon-Eintrag:

cic steht für "culpa in contrahendo" - Schuld bei Vertragsschluss. Sollte einer der Parteien bei der Vertragsverhandlung wissentlich Informationen zurückhalten, die die Erfüllung des Vertrages beeinflussen, besteht Schadensersatzpflicht. Als Gegenteil gilt die "culpa post contractum finitum", was die Nichterfüllung der Pflichten nach Vertragsabschluss bedeutet.

Der nächste Begriff ist Cirrhose.

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